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140.14 CH-BL

§ 2 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses - Aufgaben

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§ 2 Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses · Aufgaben

1. Der Planungs- und Strategieausschuss

a. ist verantwortlich für die Analyseinstrumente SWOT-Analyse, Formulierung der strategischen Ziele, strategische Aufgabenanalyse (periodisch oder situativ), Entwicklung und Anwendung der Priorisierungsmethode für neue Vorhaben (jährlich) und strategisches Controlling (jährlich);

b. bereitet die strategischen Informationen aus den Erkenntnissen der Analyseinstrumente zuhanden des Regierungsrates auf, integriert die strategischen Ziele in die mittel- und langfristigen Planungsdokumente (Grundsatzpapier «Auf lange Sicht», Regierungsprogramm) und ist zuständig für die Darstellung des Bezugs zur strategischen Planung in der Jahresplanung und im Berichtswesen (Jahresbericht);

c. unterstützt den Regierungsrat bei der strategischen politischen Steuerung einer kohärenten und nachhaltigen Politik im Rahmen der Legislaturplanung;

d. unterstützt den Regierungsrat bei der Kommunikation einer kohärenten und nachhaltigen Politik;

e. * entwickelt das strategische politische Steuerungssystem weiter;

f. * kann Fachgruppen zu direktionsübergreifenden Fragen bilden;

g. * unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Umsetzung der im Zusammenhang mit der Standortförderung ergangenen Entscheide in den Direktionen.

2. Die Aufgaben und die Verantwortungen werden in einem Handbuch geregelt.

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