140.13
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Aktenführung und die Geschäftsverwaltung (GEVER-Verordnung) - Aktenführung im GEVER-System
Grundsätze zur Aktenführung
§ 6 GEVER-Verordnung · Aktenführung im GEVER-System
1. Die Aktenführung im GEVER-System umfasst die vollständige, ordnungsgemässe und systematische Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen aller Aufgabenbereiche und basiert auf den Kriterien Authentizität, Zuverlässigkeit, Integrität und Benutzbarkeit gemäss ISO-Norm 15489.
2. Sie erfolgt auf der Grundlage eines Ordnungssystems.
3. Geschäftsrelevante Dokumente müssen vollständig und verlässlich registriert und in Dossiers zusammengefasst werden.