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140.13 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Aktenführung und die Geschäftsverwaltung (GEVER-Verordnung) - Aktenführung im GEVER-System

Grundsätze zur Aktenführung
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§ 6 GEVER-Verordnung · Aktenführung im GEVER-System

1. Die Aktenführung im GEVER-System umfasst die vollständige, ordnungsgemässe und systematische Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen aller Aufgabenbereiche und basiert auf den Kriterien Authentizität, Zuverlässigkeit, Integrität und Benutzbarkeit gemäss ISO-Norm 15489.

2. Sie erfolgt auf der Grundlage eines Ordnungssystems.

3. Geschäftsrelevante Dokumente müssen vollständig und verlässlich registriert und in Dossiers zusammengefasst werden.

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