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140.12 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Generalsekretären-Konferenz - Bezeichnungsänderung

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§ 9 Verordnung über die Generalsekretären-Konferenz · Bezeichnungsänderung

1. Die Bezeichnungen «Direktionssekretärin» und «Direktionssekretär» werden in folgenden Bestimmungen durch «Generalsekretärin» bzw. «Generalsekretär» ersetzt: ...[2]

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