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131 PUK CH-BL

§ 72 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 72 Landratsgesetz · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt nach der Annahme durch das Volk am darauffolgenden 1. Juli in Kraft.

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