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131 PUK CH-BL

§ 71c Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Änderung des EG StGB

Schlussbestimmungen
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§ 71c Landratsgesetz · Änderung des EG StGB

1. Das Gesetz vom 30. Oktober 1941 betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert: ...

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