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§ 44 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Regierungsprogramm

Geschäfte - Regierungsplanung und Berichtswesen
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§ 44 Landratsgesetz · Regierungsprogramm

1. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat das Regierungsprogramm bis Ende Dezember des 1. Amtsjahres einer neuen Amtsperiode zur Kenntnis.

2. ...

3. Das Regierungsprogramm enthält

a. die übergeordneten Zielsetzungen und strategischen Schwerpunkte der regierungsrätlichen Politik der nächsten 4 Jahre;

b. die wichtigsten Massnahmen und Projekte der Direktionen zur Umsetzung der Schwerpunkte;

c. * ...

4. Für die Auflistung der wichtigsten Massnahmen und Projekte der Direktionen wird ein durchgängiges Nummerierungssystem angewendet.

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