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PUK
CH-BL
§ 40 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Fragestunde
Geschäfte - Parlamentarische Vorstösse
§ 40 Landratsgesetz · Fragestunde
1. Der Regierungsrat beantwortet in der Fragestunde kurze schriftliche Fragen von Ratsmitgliedern aus dem Bereich der kantonalen Politik. Eine Diskussion findet nicht statt.