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131 PUK CH-BL

§ 38 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Interpellation

Geschäfte - Parlamentarische Vorstösse
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§ 38 Landratsgesetz · Interpellation

1. Interpellationen sind Anfragen von Ratsmitgliedern, Kommissionen oder Fraktionen, mit denen der Regierungsrat um Auskunft über grundsätzliche Fragen der kantonalen Politik ersucht wird.

2. Der Regierungsrat beantwortet die Interpellation schriftlich innerhalb von 3 Monaten.

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