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131 PUK CH-BL

§ 26 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Aufgaben

Organisation des Landrats - Fraktionen
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§ 26 Landratsgesetz · Aufgaben

1. Die Fraktionen erörtern die Ratsgeschäfte, bereiten die Wahlen vor und unterbreiten Wahlvorschläge.

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