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PUK
CH-BL
§ 26 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Aufgaben
Organisation des Landrats - Fraktionen
§ 26 Landratsgesetz · Aufgaben
1. Die Fraktionen erörtern die Ratsgeschäfte, bereiten die Wahlen vor und unterbreiten Wahlvorschläge.