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PUK
CH-BL
§ 2 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Eröffnung
Beginn der Amtsperiode, Eröffnung und Anlobung
§ 2 Landratsgesetz · Eröffnung
1. Zur ersten, konstituierenden Sitzung einer neuen Amtsperiode wird der Landrat durch die Landeskanzlei einberufen.