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131 PUK CH-BL

§ 2 Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) - Eröffnung

Beginn der Amtsperiode, Eröffnung und Anlobung
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§ 2 Landratsgesetz · Eröffnung

1. Zur ersten, konstituierenden Sitzung einer neuen Amtsperiode wird der Landrat durch die Landeskanzlei einberufen.

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