131.2
CH-BL
§ 3 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes - Empfehlung des Gerichts
§ 3 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes · Empfehlung des Gerichts
1. Die Begnadigung soll nach Möglichkeit gewährt werden, wenn das Gericht diese im Urteil empfohlen hat.