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131.2 CH-BL

§ 3 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes - Empfehlung des Gerichts

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§ 3 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes · Empfehlung des Gerichts

1. Die Begnadigung soll nach Möglichkeit gewährt werden, wenn das Gericht diese im Urteil empfohlen hat.

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