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131.2 CH-BL

§ 12 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes - Aufgehobener Erlass

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§ 12 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes · Aufgehobener Erlass

1. Der Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechts vom 11. September 1947 wird aufgehoben.

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