131.2
CH-BL
§ 12 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes - Aufgehobener Erlass
§ 12 Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechtes · Aufgehobener Erlass
1. Der Landratsbeschluss betreffend die Ausübung des Begnadigungsrechts vom 11. September 1947 wird aufgehoben.