Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.111 CH-BL

§ 5 Reglement betreffend Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales (Hausordnung) - Verantwortliche Begleitpersonen

Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales
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§ 5 Hausordnung · Verantwortliche Begleitpersonen

1. Bei Schulklassen sind die begleitenden Lehrpersonen für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich.

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