Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.111 CH-BL

§ 3 Reglement betreffend Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales (Hausordnung) - Elektronische Geräte

Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Hausordnung · Elektronische Geräte

1. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind auf der Zuschauertribüne lautlos zu schalten.

← § 2 Hausordnung Reglement betreffend Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales (Hausordnung) - Platzzahl, Reservationen, Zulassung § 4 Hausordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →