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131.1 CEPPUK CH-BL

§ 81 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Persönliche Erklärung und Fraktionserklärung

Sitzungen des Landrats - Sitzungsordnung, Beratung und Protokoll
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§ 81 Geschäftsordnung des Landrats · Persönliche Erklärung und Fraktionserklärung

1. Jedes Ratsmitglied kann eine persönliche Erklärung abgeben, um Angriffe auf seine Person zurückzuweisen.

2. Die Fraktionen können Erklärungen zu bestimmten Vorkommnissen abgeben.

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