131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 81 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Persönliche Erklärung und Fraktionserklärung
Sitzungen des Landrats - Sitzungsordnung, Beratung und Protokoll
§ 81 Geschäftsordnung des Landrats · Persönliche Erklärung und Fraktionserklärung
1. Jedes Ratsmitglied kann eine persönliche Erklärung abgeben, um Angriffe auf seine Person zurückzuweisen.
2. Die Fraktionen können Erklärungen zu bestimmten Vorkommnissen abgeben.