131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 78 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Sachanträge
Sitzungen des Landrats - Sitzungsordnung, Beratung und Protokoll
§ 78 Geschäftsordnung des Landrats · Sachanträge
1. Sachanträge haben die Annahme, Änderung oder Verwerfung einer Vorlage oder einzelner Teile einer Vorlage zum Gegenstand.
2. Sachanträge sind dem Landratspräsidium schriftlich einzureichen.