Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.1 CEPPUK CH-BL

§ 78 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Sachanträge

Sitzungen des Landrats - Sitzungsordnung, Beratung und Protokoll
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§ 78 Geschäftsordnung des Landrats · Sachanträge

1. Sachanträge haben die Annahme, Änderung oder Verwerfung einer Vorlage oder einzelner Teile einer Vorlage zum Gegenstand.

2. Sachanträge sind dem Landratspräsidium schriftlich einzureichen.

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