131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 56 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Verfahren im Landrat
Geschäfte - Parlamentarische Initiative
§ 56 Geschäftsordnung des Landrats · Verfahren im Landrat
1. Der Landrat behandelt die Vorlage der Kommission im gleichen Verfahren wie eine Vorlage des Regierungsrats und der Gerichte.
2. Der Regierungsrat nimmt in der Beratung Stellung zur Vorlage.