131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 55 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Antrag der Kommission an den Landrat
Geschäfte - Parlamentarische Initiative
§ 55 Geschäftsordnung des Landrats · Antrag der Kommission an den Landrat
1. Nach Abschluss ihrer Beratungen stellt die Kommission dem Landrat in einer Vorlage Antrag. Sie entspricht den Anforderungen an eine Vorlage des Regierungsrates.