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131.1 CEPPUK CH-BL

§ 55 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Antrag der Kommission an den Landrat

Geschäfte - Parlamentarische Initiative
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§ 55 Geschäftsordnung des Landrats · Antrag der Kommission an den Landrat

1. Nach Abschluss ihrer Beratungen stellt die Kommission dem Landrat in einer Vorlage Antrag. Sie entspricht den Anforderungen an eine Vorlage des Regierungsrates.

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