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131.1 CEPPUK CH-BL

§ 52 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Schriftliche Anfrage

Geschäfte - Vorstösse
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§ 52 Geschäftsordnung des Landrats · Schriftliche Anfrage

1. Schriftliche Anfragen sind mit präzisen Fragen und kurzer Begründung bis 15 Minuten nach dem Beginn der Landratssitzung unterzeichnet beim Landratspräsidium einzureichen.

2. Die Antwort wird veröffentlicht.

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