131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 52 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Schriftliche Anfrage
Geschäfte - Vorstösse
§ 52 Geschäftsordnung des Landrats · Schriftliche Anfrage
1. Schriftliche Anfragen sind mit präzisen Fragen und kurzer Begründung bis 15 Minuten nach dem Beginn der Landratssitzung unterzeichnet beim Landratspräsidium einzureichen.
2. Die Antwort wird veröffentlicht.