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131.1 CEPPUK CH-BL

§ 35 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Justiz- und Sicherheitskommission

Organisation des Landrats - Kommissionen - Ständige Kommissionen
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§ 35 Geschäftsordnung des Landrats · Justiz- und Sicherheitskommission

1. Die Justiz- und Sicherheitskommission behandelt zuhanden des Landrats die Vorlagen über

a. die Änderung oder Ergänzung der Kantonsverfassung;

b. den Datenschutz;

c. das Erbschaftswesen;

d. das Gerichtswesen;

e. die Gesamtverteidigung;

f. das Notariat;

g. die öffentlichen Register;

h. das Polizeiwesen;

i. den Straf- und Massnahmenvollzug.

2. Die Justiz- und Sicherheitskommission besteht aus 13 Mitgliedern.

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