131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 35 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Justiz- und Sicherheitskommission
Organisation des Landrats - Kommissionen - Ständige Kommissionen
§ 35 Geschäftsordnung des Landrats · Justiz- und Sicherheitskommission
1. Die Justiz- und Sicherheitskommission behandelt zuhanden des Landrats die Vorlagen über
a. die Änderung oder Ergänzung der Kantonsverfassung;
b. den Datenschutz;
c. das Erbschaftswesen;
d. das Gerichtswesen;
e. die Gesamtverteidigung;
f. das Notariat;
g. die öffentlichen Register;
h. das Polizeiwesen;
i. den Straf- und Massnahmenvollzug.
2. Die Justiz- und Sicherheitskommission besteht aus 13 Mitgliedern.