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131.1 CEPPUK CH-BL

§ 34a Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen

Organisation des Landrats - Kommissionen - Ständige Kommissionen
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§ 34a Geschäftsordnung des Landrats · Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen

1. Die Aufgaben der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen richten sich nach § 61a des Landratsgesetzes und den jeweiligen Staatsverträgen.

2. ...

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