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131.1 CEPPUK CH-BL

§ 2 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Sitzordnung

Eröffnung und Sitzordnung
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§ 2 Geschäftsordnung des Landrats · Sitzordnung

1. Die provisorische Geschäftsleitung legt die Sitzordnung im Landratssaal auf Vorschlag der Landeskanzlei und im Einvernehmen mit den Fraktionen fest.

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