131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 2 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Sitzordnung
Eröffnung und Sitzordnung
§ 2 Geschäftsordnung des Landrats · Sitzordnung
1. Die provisorische Geschäftsleitung legt die Sitzordnung im Landratssaal auf Vorschlag der Landeskanzlei und im Einvernehmen mit den Fraktionen fest.