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131.1 CEPPUK CH-BL

§ 13 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Weitere Aufgaben des Landratspräsidiums

Organisation des Landrats - Leitungsorgane
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§ 13 Geschäftsordnung des Landrats · Weitere Aufgaben des Landratspräsidiums

1. Das Landratspräsidium hat folgende weitere Aufgaben

a. * Es handhabt das Hausrecht.

b. * Es überwacht die Arbeit der Kommissionen.

c. * Es unterzeichnet gemeinsam mit dem Landschreiber oder der Landschreiberin die Beschlüsse, Briefe und Protokolle.

d. * Es bringt dem Landrat die an den Rat gerichteten Eingaben zur Kenntnis.

e. * Es leitet die Beschlüsse über Kantonsreferenden und Kantonsinitiativen an die Bundesversammlung weiter.

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