131.1
CEPPUK
CH-BL
§ 13 Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - Weitere Aufgaben des Landratspräsidiums
Organisation des Landrats - Leitungsorgane
§ 13 Geschäftsordnung des Landrats · Weitere Aufgaben des Landratspräsidiums
1. Das Landratspräsidium hat folgende weitere Aufgaben
a. * Es handhabt das Hausrecht.
b. * Es überwacht die Arbeit der Kommissionen.
c. * Es unterzeichnet gemeinsam mit dem Landschreiber oder der Landschreiberin die Beschlüsse, Briefe und Protokolle.
d. * Es bringt dem Landrat die an den Rat gerichteten Eingaben zur Kenntnis.
e. * Es leitet die Beschlüsse über Kantonsreferenden und Kantonsinitiativen an die Bundesversammlung weiter.