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120 GpR CH-BL

§ 81 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Abstimmung

Behandlung und Abstimmung
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§ 81 GpR · Abstimmung

1. Initiativen und gleichzeitig gegenübergestellte Gegenvorschläge sind den Stimmberechtigten gemeinsam zur Abstimmung vorzulegen.

2. Das Verfahren richtet sich nach § 20 dieses Gesetzes.

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