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120 GpR CH-BL

§ 7b Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 7b GpR · Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen

1. Bei der Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen ist auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.

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