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GpR
CH-BL
§ 7b Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Allgemeine Bestimmungen
§ 7b GpR · Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen
1. Bei der Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen ist auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.