Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
120 GpR CH-BL

§ 50a Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Gleichzeitige Abstimmungen

Besondere Fälle bei Totalrevision der Verfassung
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§ 50a GpR · Gleichzeitige Abstimmungen

1. Bei der Verfassungsrevision können Grundsatzabstimmungen gleichzeitig mit der Abstimmung über die Einleitung einer Totalrevision oder einer Teilrevision durchgeführt werden.

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