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120 GpR CH-BL

§ 50 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Grundsatzabstimmungen

Allgemeines
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§ 50 GpR · Grundsatzabstimmungen

1. Abstimmungen über Grundsatzfragen sind vorgängig der Ausarbeitung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen durchzuführen.

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