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GpR
CH-BL
§ 43 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Besondere Fälle
Verhältniswahlverfahren
§ 43 GpR · Besondere Fälle
1. Werden einer Liste in einem Wahlkreis mehr Sitze zugeteilt, als sie Kandidatinnen bzw. Kandidaten aufgestellt hat, so findet eine Ergänzungswahl gemäss § 45 statt.