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120 GpR CH-BL

§ 43 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Besondere Fälle

Verhältniswahlverfahren
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§ 43 GpR · Besondere Fälle

1. Werden einer Liste in einem Wahlkreis mehr Sitze zugeteilt, als sie Kandidatinnen bzw. Kandidaten aufgestellt hat, so findet eine Ergänzungswahl gemäss § 45 statt.

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