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120 GpR CH-BL

§ 27 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Geltungsbereich

Mehrheitswahlverfahren
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§ 27 GpR · Geltungsbereich

1. Nach dem Mehrheitswahlverfahren werden gewählt

a. der Regierungsrat,

b. das Mitglied des Ständerats,

c. * ...

d. * die Friedensrichterinnen und Friedensrichter,

e. die Behörden der Einwohnergemeinde gemäss Gemeindeordnung,

f. die Behörden der Bürgergemeinde (Gemeindegesetz § 142 Abs. 2).

g. * ...

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