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GpR
CH-BL
§ 11 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Ermittlung des Ergebnisses
Gemeinsame Bestimmungen für Abstimmungen und Wahlen
§ 11 GpR · Ermittlung des Ergebnisses
1. Bei der Ermittlung des Ergebnisses einer Abstimmung oder Wahl fallen die leeren und ungültigen Stimmzettel bzw. Stimmen ausser Betracht.