120.11
CH-BL
§ 13b Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (Vo GpR) - Amtliches Informationsblatt
§ 13b Vo GpR · Amtliches Informationsblatt
1. Das von der Landeskanzlei erstellte amtliche Informationsblatt gemäss § 27a des Gesetzes enthält
a. * Vorname, Name, Geburtsjahr, Beruf oder Tätigkeit, Wohnort;
b. * einen Hinweis auf den Kreis der wählbaren Personen;
c. * gegebenenfalls den Zusatz «bisher», die Partei der Vorgeschlagenen und die Bezeichnung des Wahlvorschlags.
2. Die Vorgeschlagenen werden in alphabetischer Reihenfolge des Namens aufgeführt.