116.11
CH-BL
§ 14 Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (Vo GfS) - Sockelbeitrag
Kantonale Beiträge an Angebote früher Sprachförderung
§ 14 Vo GfS · Sockelbeitrag
1. Anerkannte Spielgruppen und Kindertagesstätten, oder auf deren Gesuch hin deren Einwohnergemeinden, können einen Antrag auf einen jährlichen Sockelbeitrag stellen.
2. Der Sockelbeitrag beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und beantragender Spielgruppe oder Kindertagesstätte. Gehören mehrere Spielgruppen oder Kindertagesstätten einer Trägerschaft an, wird der Sockelbeitrag nur 1-mal ausgerichtet.
3. Der Antrag zum Erhalt des Sockelbeitrags wird jeweils für das laufende Jahr gestellt.