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116.11 CH-BL

§ 14 Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (Vo GfS) - Sockelbeitrag

Kantonale Beiträge an Angebote früher Sprachförderung
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§ 14 Vo GfS · Sockelbeitrag

1. Anerkannte Spielgruppen und Kindertagesstätten, oder auf deren Gesuch hin deren Einwohnergemeinden, können einen Antrag auf einen jährlichen Sockelbeitrag stellen.

2. Der Sockelbeitrag beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und beantragender Spielgruppe oder Kindertagesstätte. Gehören mehrere Spielgruppen oder Kindertagesstätten einer Trägerschaft an, wird der Sockelbeitrag nur 1-mal ausgerichtet.

3. Der Antrag zum Erhalt des Sockelbeitrags wird jeweils für das laufende Jahr gestellt.

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