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116.11 CH-BL

§ 1 Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (Vo GfS) - Kinder mit Sprachförderbedarf

Allgemein
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§ 1 Vo GfS · Kinder mit Sprachförderbedarf

1. Kinder mit Sprachförderbedarf im Sinne dieser Verordnung sind Kinder mit Aufenthalt im Kanton, die unabhängig von ihrer Erstsprache oder Nationalität im Hinblick auf die Einschulung über unzureichende Deutschkenntnisse gemäss Ergebnis der Sprachstanderhebung verfügen.

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