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114 CH-BL

§ 7 Gesetz über die Einführung der Integrationsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Integrationsgesetz) - Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt

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§ 7 Integrationsgesetz · Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt

1. Die Behörden des Kantons arbeiten zur Erreichung der Integrationsziele eng mit den Behörden des Kantons Basel-Stadt zusammen.

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