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113.14 CH-BL

§ 5 Verordnung über den Heimatschein - Gebühr

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§ 5 Verordnung über den Heimatschein · Gebühr

1. Das Zivilstandsamt erhebt eine Gebühr für

a. die Ausstellung des Heimatscheins 30 Fr;

b. die Kraftloserklärung des Heimatscheins 20 Fr.

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