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113.13 CH-BL

§ 3 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Basel-Landschaft - Gebühren

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§ 3 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Basel-Landschaft · Gebühren

1. Das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht und die Leitung der Polizei Basel-Landschaft erheben folgende Gebühren

a. für das Ausstellen einer Grenzkarte: CHF 65;

b. für das Verlängern einer Grenzkarte: CHF 65;

c. für die Änderung einer Grenzkarte (Zivilstands- und Adressänderung, Kindereintrag): CHF 25;

d. für das Ausstellen eines Ausflugsscheins: CHF 15;

e. für das Ausstellen eines Sammel-Ausflugsscheins: CHF 30.

2. Für Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstaben a und b CHF 30 und die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstabe c CHF 12.50.

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