113.13
CH-BL
§ 3 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Basel-Landschaft - Gebühren
§ 3 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Basel-Landschaft · Gebühren
1. Das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht und die Leitung der Polizei Basel-Landschaft erheben folgende Gebühren
a. für das Ausstellen einer Grenzkarte: CHF 65;
b. für das Verlängern einer Grenzkarte: CHF 65;
c. für die Änderung einer Grenzkarte (Zivilstands- und Adressänderung, Kindereintrag): CHF 25;
d. für das Ausstellen eines Ausflugsscheins: CHF 15;
e. für das Ausstellen eines Sammel-Ausflugsscheins: CHF 30.
2. Für Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstaben a und b CHF 30 und die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstabe c CHF 12.50.