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113.13 CH-BL

§ 1 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Basel-Landschaft - Zweck

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§ 1 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kanton Basel-Landschaft · Zweck

1. Diese Verordnung regelt den Grenzübertritt von ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen im kleinen Grenzverkehr (Lokalverkehr) zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Bundesrepublik Deutschland.

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