113.12
CH-BL
§ 5 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen Frankreich und dem Kanton Basel-Landschaft - Gebühren
§ 5 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen Frankreich und dem Kanton Basel-Landschaft · Gebühren
1. Die Polizei Basel-Landschaft erhebt folgende Gebühren
a. für das Ausstellen einer Grenzkarte: 65 Fr.
b. für das Verlängern einer Grenzkarte: 65 Fr.
c. für die Änderung einer Grenzkarte (Zivilstands- und Adressänderung, Kindereintrag): 25 Fr.
d. für das Ausstellen eines Tagesscheins: 15 Fr.
e. für das Ausstellen eines Kollektiv-Tagesscheins: 30 Fr.
2. Für Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstaben a und b 30 Fr. und die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstabe c 12.50 Fr.