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113.12 CH-BL

§ 5 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen Frankreich und dem Kanton Basel-Landschaft - Gebühren

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§ 5 Verordnung betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen Frankreich und dem Kanton Basel-Landschaft · Gebühren

1. Die Polizei Basel-Landschaft erhebt folgende Gebühren

a. für das Ausstellen einer Grenzkarte: 65 Fr.

b. für das Verlängern einer Grenzkarte: 65 Fr.

c. für die Änderung einer Grenzkarte (Zivilstands- und Adressänderung, Kindereintrag): 25 Fr.

d. für das Ausstellen eines Tagesscheins: 15 Fr.

e. für das Ausstellen eines Kollektiv-Tagesscheins: 30 Fr.

2. Für Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstaben a und b 30 Fr. und die Gebühr gemäss Absatz 1 Buchstabe c 12.50 Fr.

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