113.112
BS-BL
CH-BL
§ 9 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe (Vereinbarung Biometrisierung BS-BL) - Deponierung des Austauschpasses
Übrige Bestimmungen
§ 9 Vereinbarung Biometrisierung BS-BL · Deponierung des Austauschpasses
1. Die Deponierung des Austauschpasses kann nur im Wohnsitzkanton bei der verantwortlichen Stelle oder beim Arbeitgebenden erfolgen.