113.112
BS-BL
CH-BL
§ 8 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe (Vereinbarung Biometrisierung BS-BL) - Auslieferung
Übrige Bestimmungen
§ 8 Vereinbarung Biometrisierung BS-BL · Auslieferung
1. Die Auslieferung von Ausweispapieren erfolgt entweder an dem Ort, an welchem die Kundschaft die biometrischen Daten erfasst hat, oder an die Wohnadresse der Kundschaft.