Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.112 BS-BL CH-BL

§ 5 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe (Vereinbarung Biometrisierung BS-BL) - Nutzung der Biometrieerfassungskabine

Erfassung von biometrischen Daten für im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Kanton Basel-Stadt
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§ 5 Vereinbarung Biometrisierung BS-BL · Nutzung der Biometrieerfassungskabine

1. Das Passbüro Basel-Landschaft bedient seine Kundschaft in den Räumen des Passbüros Basel-Stadt.

2. Der Kanton Basel-Stadt stellt Raum zur Verfügung, damit eine Biometrieerfassungskabine des Kantons Basel-Landschaft installiert werden kann.

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