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113.112 BS-BL CH-BL

§ 12 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe (Vereinbarung Biometrisierung BS-BL) - Streiterledigung

Übrige Bestimmungen
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§ 12 Vereinbarung Biometrisierung BS-BL · Streiterledigung

1. Bei Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung finden die Art. 31 ff. der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 (Rahmenvereinbarung, IRV) Anwendung.

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