Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.112 BS-BL CH-BL

§ 1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe (Vereinbarung Biometrisierung BS-BL) - Geltungsbereich

Grundsatz
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§ 1 Vereinbarung Biometrisierung BS-BL · Geltungsbereich

1. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewähren den im jeweiligen Nachbarkanton wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die biometrischen Daten für Schweizerpässe wahlweise in Basel-Stadt oder in Basel-Landschaft erfassen zu lassen.

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