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113.11 CH-BL

§ 3 Verordnung über das Ausstellen von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige

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§ 3 Verordnung über das Ausstellen von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige

1. Betreffend amtliche Ausweise für Schweizer Staatsangehörige und weitere Dienstleistungen werden die in der VAwG festgelegten Gebühren erhoben.

2. Die Gemeinden werden für ihre Aufwendungen mit der Hälfte des auf den Kanton entfallenden Ertrags entschädigt.

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