Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
112 CH-BL

§ 17 Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung zum Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht vom 13. Juni 1995 wird aufgehoben.

← § 16 Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Geltungsbereich § 18 Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →