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112 CH-BL

§ 1 Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - Geltungsbereich

Geltungsbereich und zuständige Behörden
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§ 1 Kantonales Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (Bundesgesetzgebung).

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