112.11
KIGA
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht - Besondere Gebühren des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
§ 6 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht · Besondere Gebühren des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
1. Die Gebühren des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) für die arbeitsmarktliche Verfügung betragen für
a. * Kurzaufenthaltsbewilligungen (bis 4 Monate): CHF 200.-;
b. * Kurzaufenthaltsbewilligungen (über 4 Monate bis 364 Tage, Ausweis L): CHF 480.-;
c. * Aufenthaltsbewilligungen (ab 365 Tage, Ausweis B): CHF 480.-;
d. * ...
e. * Grenzgängerbewilligungen (Drittstaat, Ausweis G): CHF 350.-;
f. * den Stellenantritt von Asylsuchenden (Ausweis N): CHF 350.-;
g. * ...
h. * ...
i. * ...
2. Die Gebühren für Bewilligungsverlängerungen, für Bewilligungen von Nebenerwerben, von Stellen- und Berufswechseln sowie von erstmaligen Stellenantritten bei bestehendem Aufenthaltsrecht (ohne Personen mit Ausweis N) betragen CHF 200.-.
3. ...
4. ...