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112.11 KIGA CH-BL

§ 6 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht - Besondere Gebühren des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)

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§ 6 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht · Besondere Gebühren des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)

1. Die Gebühren des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) für die arbeitsmarktliche Verfügung betragen für

a. * Kurzaufenthaltsbewilligungen (bis 4 Monate): CHF 200.-;

b. * Kurzaufenthaltsbewilligungen (über 4 Monate bis 364 Tage, Ausweis L): CHF 480.-;

c. * Aufenthaltsbewilligungen (ab 365 Tage, Ausweis B): CHF 480.-;

d. * ...

e. * Grenzgängerbewilligungen (Drittstaat, Ausweis G): CHF 350.-;

f. * den Stellenantritt von Asylsuchenden (Ausweis N): CHF 350.-;

g. * ...

h. * ...

i. * ...

2. Die Gebühren für Bewilligungsverlängerungen, für Bewilligungen von Nebenerwerben, von Stellen- und Berufswechseln sowie von erstmaligen Stellenantritten bei bestehendem Aufenthaltsrecht (ohne Personen mit Ausweis N) betragen CHF 200.-.

3. ...

4. ...

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