112.11
KIGA
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht - Besondere Gebühren des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht
§ 5 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht · Besondere Gebühren des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht
1. ...
2. Die Gebühren des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht betragen für
a. * Bescheinigungen: CHF 25.-;
b. * Aktenherausgabe und Aktenversand: CHF 30.-;
c. * übrige Dienstleistungen: CHF 25.- bis CHF 200.-;
d. * die Wegweisung von Ausländerinnen und Ausländern, deren Androhung, Einstellung oder Aufhebung sowie die Androhung oder Anordnung ausländerrechtlicher Massnahmen: CHF 50.- bis CHF 500.-.
3. Die Gebühren gemäss Abs. 2 Bst. c und d bemessen sich nach dem Zeitaufwand.