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§ 5 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht - Besondere Gebühren des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht

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§ 5 Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht · Besondere Gebühren des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht

1. ...

2. Die Gebühren des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht betragen für

a. * Bescheinigungen: CHF 25.-;

b. * Aktenherausgabe und Aktenversand: CHF 30.-;

c. * übrige Dienstleistungen: CHF 25.- bis CHF 200.-;

d. * die Wegweisung von Ausländerinnen und Ausländern, deren Androhung, Einstellung oder Aufhebung sowie die Androhung oder Anordnung ausländerrechtlicher Massnahmen: CHF 50.- bis CHF 500.-.

3. Die Gebühren gemäss Abs. 2 Bst. c und d bemessen sich nach dem Zeitaufwand.

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