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112.10 CH-BL

§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer - Meldewesen der Gemeinden

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§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer · Meldewesen der Gemeinden

1. Das Meldewesen zwischen dem Bund, dem Kanton und den Gemeinden richtet sich nach der Verordnung vom 12. April 2006 des Bundesrats über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) und den gestützt darauf erlassenen Wegleitungen des Bundesamts für Migration.

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