112.10
CH-BL
§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer - Meldewesen der Gemeinden
§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer · Meldewesen der Gemeinden
1. Das Meldewesen zwischen dem Bund, dem Kanton und den Gemeinden richtet sich nach der Verordnung vom 12. April 2006 des Bundesrats über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) und den gestützt darauf erlassenen Wegleitungen des Bundesamts für Migration.