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111.11 ARGARV CH-BL

§ 7 Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) - Heimatscheine

Physische Meldungen - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 7 ARV · Heimatscheine

1. Die Gemeindeverwaltung bewahrt keine Heimatscheine auf. Sie stellt hinterlegte Heimatscheine den betroffenen Personen zu.

2. ...

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